Mit der Kampagne „Gleiche Rechte für queere Familien: Rote Karte für die Stiefkindadoption!“ macht die Bundesinteressengemeinschaft (B.I.G.) Regenbogenfamilien-Fachkräfte auf die nach wie vor bestehende Diskriminierung und Ungleichbehandlung von Regenbogenfamilien im Rahmen des Verfahrens der Stiefkindadoption aufmerksam.
Die Regenbogenfamilienprojekte des LSVD Berlin-Brandenburg haben im Mai und Juni 2024 eine anonyme Online-Umfrage zu Erfahrungen mit der Stiefkindadoption durchgeführt. An der Umfrage haben sich 215 Teilnehmer*innen aus dem gesamten Bundesgebiet beteiligt. Dabei ist deutlich geworden, dass lesbische* und queere Familien im Prozess der Stiefkindadoption, sowohl mit dem Jugendamt wie auch mit den für sie zuständigen Gerichten zum Teil eklatante und erschreckende Diskriminierungserfahrungen machen. Mit Zitaten aus der Umfrage (teilweise paraphrasiert) macht die Kampagne der BIG auf diese Diskriminierungen aufmerksam, damit solche Aussagen wie diese vom Jugendamt nicht mehr vorkommen.
Das Bundesjustizministerium hatte im Januar 2024 ein Eckpunktepapier zur Reform des Abstammungsrechts vorgelegt. Darin enthalten sind Vorschläge, wie die gemeinsame Elternschaft bei queeren Familien zukünftig geregelt werden soll. Für Kinder, die in Zwei-Mütter-Familien hineingeboren werden, würde – wenn das Gesetz so verabschiedet würde – zukünftig die Stiefkindadoption entfallen. Trans*, inter* und nicht-binäre Personen wurden dabei leider im Eckpunktepapier nicht berücksichtigt. Seit Januar 2024 warten queere Familien und Fachverbände darauf, dass aus dem Justizministerium ein Referent*innenentwurf zur Abstammungsrechtsreform kommt.
Dass dies sehr dringend notwendig ist, zeigen die Ergebnisse der aktuellen Umfrage. Die haupt- und ehrenamtlichen Fachkräfte in der B.I.G. fordern seit vielen Jahren, das Abstammungsrecht an die Realitäten der Familien anzupassen. Alle Forderungen sind auf der Webseite der BIG nachzulesen.